Grafik der inneren Organe im menschlichen Körper mit Hervorhebung der Niere | UOZ Erfurt
Die Niere - Erkrankung, Diagnostik und Behandlung

Moderne Medizin für Ihre Gesundheit - Niere

Nierenkrebs, die sogenannten Nierenzellkarzinome, machen häufig keine Beschwerden und werden bei mehr als der Hälfte der Patien­tinnen und Patienten per Zufall im Rahmen einer Sonografie oder CT-Untersuchung entdeckt. Es handelt sich um Tumore, die vom Gewebe („Parenchym“) der Niere ausgehen. Die Betroffenen gehen aus anderen Gründen zu ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. weil sie sich ganz allgemein nicht gut fühlen. Spezifische Symptome treten häufig erst auf, wenn der Tumor fortgeschritten ist.

Seltenere Warnsignale bei Nierenkrebs können sein:

  • Schmerzen in der Nierengegend und der Seite, die bis in den Rücken ausstrahlen können (Flankenschmerz)
  • Blut im Urin
  • größere Tumoren lassen sich unter Umständen sogar tasten

Wie wird Nierenkrebs diagnostiziert?

Anamnese und ausführliche körperliche Unter­suchung
Anamnese und ausführliche körperliche Unter­suchung

Die Ärztin/der Arzt fragt nach dem allgemeinen Gesundheitszustand, nach Vorerkrankungen, Risikofaktoren und tastet die Nieren von außen ab.

Blut- und Urinproben
Blut- und Urinproben

Sie geben Auskunft über die Funktion von Niere und Leber.

Bildgebende Unter­suchungen
Bildgebende Unter­suchungen

Ultraschall, Computer­tomographie (CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT). Das Tumorwachstum und das Tumorstadium können damit genauer erfasst und die Behandlung möglichst gut auf die persönliche Situation angepasst werden.

Tabs Diagnose

Ultraschall

Die Ultraschalldiagnostik gehört zu den bild­gebenden Unter­suchungsmethoden. Sie wird auch als Sonographie bezeichnet. Mithilfe von Schallwellen werden Bilder aus dem Körperinnern erzeugt. Die untersuchende Ärztin/der untersuchende Arzt kann diese direkt auf einem angeschlossenen Monitor betrachten und so Verän­derungen an Organen und Geweben feststellen, zum Beispiel auch Tumoren oder Metastasen. 

Es entsteht hierbei keine Strahlenbelastung, deshalb kommt die Unter­suchung bei vielen Krebserkrankungen zum Einsatz, meist ergänzend zu anderen Methoden. Meist reicht Ultraschall jedoch als alleinige Unter­suchung  nicht aus, um sicher zwischen Krebs und anderen, harmloseren Verän­derungen zu unterscheiden. Diese Unter­suchung ist im Rahmen von Vorsorge­unter­suchungen bei Urologen Standard.

Computer­tomographie (CT)

  • Eine Computer­tomographie (CT) ist eine Schichtbild-Röntgenuntersuchung. Die Strahlenbelastung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
  • Eine CT-Untersuchung ist schmerzfrei und dauert in der Regel nur wenige Minuten.
  • Manchmal kann es notwendig sein, dass eine Patientin oder ein Patient ein Kontrastmittel bekommt, um die Aussagekraft der CT bei bestimmten Frage­stellungen zu verbessern.

Magnetresonanztomographie (MRT)

  • Die Magnetresonanztomographie (MRT) – auch Kernspintomographie genannt – ist ein bild­gebendes Verfahren, das Schichtbilder des menschlichen Körpers in einem Magnetfeld erzeugt. Es entsteht keine Strahlenbelastung.
  • Häufig bekommen Patien­tinnen/Patienten ein Kontrastmittel: Bestimmte Strukturen lassen sich dadurch auf einer MRT-Aufnahme überhaupt erst erkennen. Die Darstellung mit Kontrastmittel liefert zudem zusätzliche Informationen wie etwa über die Durchblutung.
Entnahme einer Gewebeprobe
Entnahme einer Gewebeprobe

Selten ist eine Biopsie aus dem Tumor notwendig (beispielsweise dann nicht, wenn es sich relativ sicher um einen bösartigen Tumor handelt und dieser operativ entfernt werden soll). Wichtig ist die Biopsie, wenn Ärztinnen und Ärzte eine Operation vermeiden wollen oder Metastasen aufgetreten sind und bisher keine genaueren Informationen über die Eigenschaften des Krebsgewebes vorliegen.

Wie wird Nierenkrebs behandelt?

Welche Behandlungsschritte notwendig sind, hängt von Art und Ausbreitung des Tumors ab. Bei frühzeitiger Diagnose bestehen mit einer operativen Entfernung des Tumors gute Heilungschancen. Mögliche Behandlungsmethoden der Therapie eines Nierenkarzinoms:

Operation

Bei einem Nierenzellkarzinom ist die Therapie der Wahl die Operation. Mit ihrer Hilfe soll das Tumorgewebe vollständig entfernt und die Krankheit geheilt werden. Im Wesentlichen hängt die Entscheidung zugunsten einer Operation davon ab, ob der Tumor zum Zeitpunkt der Diagnose auf die Niere begrenzt ist oder ob bereits Metastasen in anderen Organen vorliegen. Der Umfang der Operation ist abhängig vom Stadium der Krebserkrankung. Je nach Tumorgröße und Lage wird versucht werden, die betroffene Niere zu erhalten. Heute kann dies sehr oft minimal-invasiv erfolgen (laparoskopisch, roboterassistiert).

Organerhaltende Operation

Die organerhaltende Operation, also die Entfernung des Tumors unter Belassen der übrigen Niere, auch bei gesunder Niere der anderen Seite, bringt Vorteile für die operierten Patien­tinnen und Patienten. Beispielsweise gibt es deutliche Hinweise, dass die so Operierten später seltener an Herzerkrankungen versterben. Zudem ist das Risiko eines Krankheitsrezidivs nicht höher als nach der Radikaloperation, also der Entfernung der gesamten Niere. Das Wachstum, die Größe und die Lage des Tumors entscheiden, ob eine organherhaltende Operation möglich ist. Kleine und etwas größere Tumore, die örtlich begrenzt werden, können aber meistens organerhaltend operiert werden. Heute können mehr als die Hälfte der Tumore organerhaltend operiert werden.

Hat die Patientin oder der Patient nur noch eine Niere oder die zweite Niere arbeitet nicht ausreichend, stellt sich die Frage nicht. In diesen Fällen ist eine organerhaltende Operation zwingend notwendig. Diese Art der Operation erfolgt entweder über einen Flankenschnitt, also offen oder roboterassistiert/laparoskopisch.

Eine laparoskopische Tumorentfernung, bei der die Niere erhalten bleibt, ist ideal geeignet, große Schnitte zu vermeiden und für den Heilungsverlauf günstiger als eine offene Operation. In unserem Zentrum wird sie mit robotergestützter Technik durchgeführt. Entscheidend für den Operationserfolg ist jedoch immer die Erfahrung des Operateurs mit seiner Technik (offene Operation oder laparoskopische Operation, mit oder ohne robotergestütztes Vorgehen).

Wenn der Tumor vollständig entfernt werden konnte und die Nierenfunktion intakt ist, muss keine weitere Behandlung durchgeführt werden.

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Entfernung der tumortragenden Niere

Ist der Tumor größer oder liegt ungünstig, ist häufig die Entfernung der betroffenen Niere mitsamt der umgebenden Fettkapsel (radikale Nephrektomie) notwendig. Der Zugang zur Niere kann in diesen Fällen über einen Bauchschnitt oder einen Flankenschnitt erfolgen. Außerdem ist die laparoskopische Komplettentfernung der Niere mit dem Tumor operativ standardisiert und wird vielerorts, auch bei uns, routinemäßig durchgeführt.

Bei der Radikaloperation werden auch meist die Lymphknoten in der direkten Umgebung der Niere entnommen (hiliäre bzw. regionale Lymphadenektomie). Das ist zur genauen Erfassung der Tumorausbreitung nötig. Eine ausgedehnte, also systematische Lymphknotenentfernung ist nicht sinnvoll. Wenn das Tumorgewebe komplett entfernt werden konnte, ist in der Regel keine weitere Behandlung notwendig.

Wurde der Tumor in einem frühen Tumorstadium entdeckt (Tumor kleiner als 7 cm, ohne Lymphknotenbefall oder Metastasen), sind die Heilungsaussichten nach der Operation relativ gut. Ein Großteil der Patien­tinnen und Patienten überlebt langfristig und kann als geheilt angesehen werden. Die verbliebene Niere übernimmt die Ausscheidungsfunktion in der Regel vollständig.

Zielgerichtete medikamentöse Therapie

Als bedeutender Fortschritt für die Behandlung des lokal fortgeschrittenen bzw. metastasierten Nierenkrebs gilt die Einführung der so genannten zielgerichteten Medikamente, die in verschiedene Signalwege des Tumorstoffwechsels eingreifen und deshalb gezielt gegen bösartiges Gewebe wirken. Bei der Entstehung von Nierenzellkarzinomen spielen Wachstumsfaktoren wie VEGF (vascular endothelial growth factor) und PDGF (platelet-derived growth factor) eine entscheidende Rolle. Sie begünstigen das Wachstum von Blut- und Lymphgefäßen, die den Tumor mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgen, und ermöglichen dadurch die weitere Tumorentwicklung. Außerdem gewährleisten die Wachstumsfaktoren den Anschluss des Tumors an den Blutkreislauf und damit seine Ausbreitung in andere Organe. Eine Unterbrechung der Wirkung von Wachstumsfaktoren durch zielgerichtete Therapien kann die weitere Tumorentwicklung aufhalten.

Die Wirkstoffe aus der Gruppe der zielgerichteten Therapien schädigen in erster Linie das Tumorgewebe und verschonen das gesunde Gewebe, weshalb sie im Allge­meinen relativ gut verträglich sind. Trotzdem sollte die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt mit den speziellen Nebenwirkungen dieser Medikamente vertraut sein, die im Einzelfall doch belastend sein können.


Zur Erstbehandlung von fortgeschrittenem und/oder gestreutem Nierenzellkarzinom ist der Multikinasehemmer Sunitinib zugelassen. Die Entscheidung basierte auf den Ergebnissen einer großen klinischen Unter­suchung mit einer großen Zahl von Patien­tinnen und Patienten, in der der Wirkstoff den Krankheitsprozess erheblich länger aufhalten konnte, als das Immuntherapeutikum Interferon-alpha. Primär wird Sunitinib bei eher günstiger Prognose eingesetzt.

Wenn eine Behandlung mit Sunitinib, Pazopanib oder Bevacizumab mit Interferon alpha keinen Erfolg hatte, ist der Multikinasehemmer Sorafenib zur Behandlung von Patien­tinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom zugelassen. Sorafenib wird also in der "Zweitlinientherapie" eingesetzt, d.h. nach Versagen einer schon vorangegangenen Behandlung oder als "Erstlinientherapie" bei bestimmten Patien­tinnen und Patienten.

Ein jüngst  zugelassenre Vertreter der Tyrosinkinasehemmer, nunmehr in der zweiten Generation, ist Pazopanib. Es wird wie Sunitinib und Sorafenib ebenfalls oral verabreicht. Indikationen sind die Erstlinientherapie bei geringem oder intermediärem (mittlerem) Risiko. Auch Pazopanib wird in erster Linie bei eher günstiger Prognose verwendet.

Axitinib kann ebenfalls als Tablette eingenommen werden. Es ist die zuletzt zugelassene zielgerichtete Substanz gegen das Nierenzellkarzinom und kann eingesetzt werden, wenn es zum Versagen einer vorangegangenen Therapie mit Sunitinib oder einem Zytokin gekommen ist. Es handelt sich also um eine Substanz für die Zweitlinientherapie.

Tivozanib ist eine Tablette, die über drei Wochen, einmal täglich eingenommen wird, dann folgt eine Woche Pause, bevor ein neuer vierwöchiger Behandlungszyklus beginnen kann. Es kommt prinzipiell für Patien­tinnen und Patienten mit guter oder intermediärer Prognose in Betracht und kann in der Erstlinien- und Zweitlinientherapie eingesetzt werden.

Der sog. mTOR-Inhibitor Temsirolimus hat sich ebenfalls als wirksam gegen Nierenkrebs erwiesen. Die Substanz ist zur Ersttherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Patien­tinnen und Patienten mit schlechter Prognose zugelassen. Grundlage für die Zulassung waren die Ergebnisse einer großen Studie, nach denen Temsirolimus im Vergleich zur Standardtherapie mit Interferon-alpha zu einem signifikanten Überlebensvorteil führt. Es wird intravenös verabreicht.

Diese oral verabreichte Substanz ist zur Zweilinientherapie nach einer Behandlung mit Tyrosinkinase-Hemmstoffen (s.o.) zugelassen worden. Manche Tumore entwickeln Resistenzen gegenüber Tyrosinkinaseinhibitoren, indem sie neue Signalwege bilden oder gesundes, umliegendes Gewebe infiltrieren. So umgehen die Tumorzellen den durch die Tyrosinkinasehemmer ausgelösten Nährstoffmangel. Die Verträglichkeit dieser Substanz scheint relativ gut zu sein.

In der Kombination mit Everolimus (s.o.) ist diese Substanz zur Behandlung von Patien­tinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom als Zweitlinientherapie nach einer vorhergehenden, gegen vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichteten Therapie zugelassen. Nach der aktuellen deutschen S3-Leitlinie stellt diese Kombination in der beschriebenen Situation eine Option gegenüber der Standardbehandlung mit Nivolumab oder Cabozantinib (s.u.) dar.

Dieses oral einnehmbare Medikament ist gegen verschiedene Tyrosinkinasen gerichtet. Es ist sowohl für vorbehandelte Patien­tinnen und Patienten als auch als Erstlinientherapie bei mittlerem und hohem Risikoprofil zugelassen und stellt nach der aktuellen deutschen S3-Leitlinie von 2017 in der beschriebenen Situation (wie Nivolumab) die Standardbehandlung nach VEGF-Versagen dar. Seit 2018 ist Cabozantinib auch in der Erstlinientherapie für Betroffene mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (mRCC) bei mittlerem oder hohem Risiko zugelassen.

(Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft)


Aktuell ändern sich in Folge neuester Forschungserkenntnisse die Medikamente relativ rasch, daher kommen vorrangig Kombinationen u.a. aus o.g. und neueren Substanzen zur Anwendung. Die Therapie muss individuell je nach Risikofaktoren festgelegt werden. Die Strategie wird in der Regel in der interdisziplinären Tumorkonferenz besprochen. 

Nach der Primär­behandlung

Die regelmäßigen Unter­suchungen, die im Anschluss an die eigentliche Behandlung stattfinden, werden als Tumornachsorge bezeichnet. Sie dienen unter anderem dazu, eine Rückkehr des Tumors oder Metastasen frühzeitig zu erkennen. Die Nach­sorge­unter­suchungen bieten jedoch noch mehr, als nur die eigentlichen gesundheitlichen "Checks": Sie können während des Gesprächs mit der Ärztin/dem Arzt Probleme, Sorgen und Beschwerden ansprechen. Es wird deshalb empfohlen, das Angebot zur Nachsorge unbedingt wahrzunehmen.

Bereits vor dem Ende der eigentlichen Therapie können Sie mit Ihren behandelnden Ärztinnen/Ärzten über die Nachsorge sprechen. So lässt sich rechtzeitig klären, bei wem und wo sie stattfinden soll. Grundsätzlich kann die Ver­sor­gung bei einer/m nieder­ge­lassenen Fachärztin/-arzt erfolgen. Auch die spezialisierten Ambulanzen größerer Krebszentren können die Betreuung übernehmen. Wohnt man nicht in der Nähe eines solchen Zentrums, sollte man klären, wer vor Ort Ansprechpartner für allgemeine gesundheitliche Fragen oder in Notfällen ist.

Während Ihres Nachsorgetermins erkundigt sich die Ärztin/der Arzt nach Ihrem persönlichen Befinden und fragt, ob seit dem Abschluss der Therapie Beschwerden aufgetreten sind. Weitere Bestandteile des Nachsorgetermins sind häufig eine körperliche Unter­suchung sowie gegebenenfalls Blut-, Urin-, oder Ultraschall- und CT-Röntgen­unter­suchungen. Dabei wird insbesondere die Funktion der Niere(n) kontrolliert: Nach einer organerhaltenden Operation kann die Funktion der betroffenen Niere eingeschränkt sein. Besonders für Menschen, denen eine Niere komplett entfernt wurde, ist es wichtig, dass die verbleibende Niere möglichst gesund ist. Ein Anzeichen für eine Schädigung ist z.B. ein erhöhter Blutdruck. Durch Blut- und Urinunter­suchungen lassen sich Nierenschädigungen oder eine nicht ausreichende Funktion erkennen.

Welche Unter­suchungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt stark von der individuellen Situation ab, von der notwendigen Nachbehandlung, aber auch dem persönlichen Risiko für einen Rückfall. Im Gespräch lässt sich klären, welche Kontrollen zu welchem Zeitpunkt notwendig sind.

Treten zwischen den Nach­sorge­unter­suchungen Beschwerden auf, warten Sie nicht bis zum nächsten Termin, sondern wenden Sie sich gleich an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

Seelische und soziale Beschwerden

Während des Nachsorgetermins können, neben dem körperlichen Befinden, auch seelische Beschwerden angesprochen werden. Scheuen Sie sich nicht, um Rat und Hilfe zu bitten, auch hierbei können wir Sie unterstützen.

Auch Probleme im Alltag, in der Familie oder gegebenenfalls im Beruf sollten besprochen werden. Entsprechende Ansprechpartnerinnen und -partner stehen Ihnen zur Verfügung.